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Die im Prozess beteiligten Akteurinnen und Akteure sind die Personen der abtretenden Generation und der nachfolgenden Generation. Dazu gehören auch die Partnerinnen und Partner sowie die Geschwister der nachfolgenden Generation. Weitere Personen können vom Prozess und vom Ergebnis betroffen sein, zum Beispiel Grosseltern, Kinder, Mitarbeitende, Nachbarn. Solche weitere Beteiligte haben zum Teil grossen Einfluss, doch es können nicht alle von Anfang an und im gleichen Umfang einbezogen werden. Sie müssen jedoch über den Entschluss transparent informiert werden.

Je nach Phase bearbeiten die beteiligten Personen die zentralen Themen unterschiedlich. In den Phasen «Familienkonferenz» und «Varianten» beispielsweise ist es nötig, dass die abtretende und die übernehmende Generation miteinander im Gespräch sind und die Themen gemeinsam diskutieren. In den Phasen «Wunsch/Standortbestimmung» und «Entschluss» hingegen müssen und in Phase «Grundlagen» können die Beteiligten auch getrennt über die Themen und die aufkommenden Fragen nachdenken, Informationen einholen und für sich einen Entschluss fassen.

In allen Phasen des Prozesses können
Beratungspersonen, sei es aus der landwirtschaftlichen Beratung oder von Seiten Agrotreuhand, unterstützend wirken. Die verschiedenen Beratungspersonen verfügen über unterschiedliche Kompetenzen und Vorgehensweisen. Je nach Fragestellungen und Situation des Betriebs und der Beteiligten sollte eine passende Beratungsperson gewählt werden. Das Spektrum reicht von der Fachberatung über die Prozessbegleitung (zum Beispiel Coaching) bis zur Beratung in Konfliktsituationen. Der Beratungsauftrag muss jeweils zu Beginn mit der Beratungsperson geklärt werden, um Missverständnissen und Unsicherheiten vorzubeugen. Es können weitere Akteurinnen und Akteure am Hofnachfolgeprozess beteiligt sein, zum Beispiel ein Notar oder eine Notarin, Behörden oder Finanzinstitutionen (zum Beispiel Bank, Kreditkasse). Wann sie beigezogen werden, ist individuell und hängt von den Fragen ab, die es zu klären gilt.

Bereits die Wahl der Beratungsperson kann für die beteiligten Personen eine Herausforderung darstellen, zum Beispiel dann, wenn sie von der einen Partei nicht als neutral wahrgenommen wird. Hat zum Beispiel der Treuhänder oder die Treuhänderin viele Jahre die abtretende Generation begleitet, ist er oder sie allenfalls (aus Sicht der nachfolgenden Generation) voreingenommen und parteiisch. Eine Beratungsperson oder auch ein Notar/eine Notarin muss für alle Beteiligten akzeptierbar sein.

 

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Akteurinnen und Akteure

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